Änderungen DTU-Prüfungsordnung 2016 - UPDATE
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Am 11.12.2015 hat das Präsidium der DTU auf ihrer Sitzung unter anderem auch einer neuen Prüfungsordnung zugestimmt, welche zum 01.01.2016 vorläufig in Kraft gesetzt wurde und noch durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.
Die wichtigsten Änderungen möchte ich kurz zusammenfassen:
- Es gibt keine Bundesdanprüfungen mehr, die Landesverbände erhalten die Genehmigung eigenverantwortlich bis zum 7. Dan zu prüfen. Auf Antrag können mit Anwesenheit des Bundesreferenten für das Prüfungswesen (BPR) auch Prüfungen zum 8. und 9. Dan auf Landesebene abgenommen werden.
- Der Meldeschluss für Danprüfungen wird auf 2 Wochen vor dem Prüfungstermin vorgezogen, so dass die Urkunden und Chipkarten durch den BPR augestellt und rechtzeitig dem Landesreferenten für das Prüfungswesen (LPR) zugeschickt werden können. Somit kann beides am Prüfungstag an die erfolgreichen Sportler ausgegeben werden.
- Die DTU bietet ab sofort keine Kukkiwon-Urkunden mehr an. Die künftige Beschaffung wird noch gesondert geregelt und Informationen dazu zu gegebener Zeit erfolgen.
- Kukkiwon-/ITF-Graduierungen werden nach wie vor ohne praktische Überprüfung 1:1 gegen die entsprechende Gebühr anerkannt und in den DTU-Sportausweis eingetragen.
- Dangraduierungen, welche bei anderen Organisationen/Verbänden abgelegt wurden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den BPR. Dazu müssen die vorhandenen Unterlagen an den BPR zur Prüfung vorgelegt werden. Im Falle eines positiven Entscheides kann nun der Landesverband in Eigenregie die praktische Überprüfung bei einer regulären Danprüfung durchführen. Die Eintragung in den DTU-Ausweis darf jedoch nur durch den BPR vorgenommen werden. Diese praktische Überprüfung ist generell nur noch bis max. zum 4. DAN möglich.
- Zum 4. DAN und höher ist es jedem Prüfling freigestellt, wo er künftig seine Prüfung ablegen möchte. Hierzu bedarf es auch keine Genehmigung durch den LPR/BPR mehr. Die Sportler können sich direkt selber über die Datenbank zur Danprüfung anmelden.
- Die Landesverbände können also ab sofort bis zum 7.DAN eigenverantwortlich prüfen, müssen aber nicht. Die entsprechenden Ausschreibungen zu den Danprüfungen können hier individuell gestaltet werden. (z. B. eine Danprüfung nur bis zum 4. DAN, die nächste bis zum 6. DAN usw.)
- Wichtig hierbei ist die Besetzung der Prüfungskommissionen. Bei Danprüfungen bis zum 6. Dan müssen die Prüfer mindestens den vom Anwärter angestrebten Dangrad besitzen, der Kommissionsvorsitzende muss höher graduiert sein. Bei Danprüfungen zum 7. Dan und höher muss der Kommissionsvorsitzende mindestens den vom Anwärter angestrebten Dangrad besitzen. Die beiden beisitzenden Prüfer müssen mindestens einen Dangrad unter dem vom Anwärter angestrebten Dangrad besitzen. Bei einem unerwarteten Ausfall (Unfall, Krankheit usw.) des Kommissionsvorsitzenden oder eines Beisitzers besetzt bei Danprüfungen bis zum 4. Dan das für das Prüfungswesen des LV zuständige Vorstandsmitglied eine Position der Prüfungskommission, unabhängig von seiner Graduierung. Der BPR ist unabhängig von seiner Graduierung generell berechtigt, jederzeit eine Position jeder Prüfungskommission zu besetzen.
Desweiteren wurden noch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, auf die ich hier aber nicht eingehen möchte und auch keine Relevanz für die Umsetzung der PO haben.
André Neumann
(Landesreferent Prüfungswesen)
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