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Änderung der Prüfungsordnung

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Am 16.03.2013 wurde die neue Prüfungsordnung durch die Mitgliederversammlung der DTU nun endgültig mit kleinen Änderungen in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Änderungen in der Kurzübersicht:

 

  1. Ab 01.01.2013 müssen sämtliche Kup-u. Danprüfungen über die Datenbank abgewickelt werden. Handschriftliche Änderungen der vom System erzeugten Prüfungslisten sind nicht zulässig.

     

  2. Ein überspringen vom 10. auf den 8. Kup ist nicht mehr zulässig.

     

  3. Im Kup-Bereich können nun auch andere Formen geprüft werden. (z. B. Hyongs)

     

  4. Bei Verlust oder Überprüfung im Kup-Bereich braucht nur noch die letzte Prüfungsmarke eingeklebt werden. Bei Ausstellung einer Zweitschrift braucht keine Prüfungsmarke einge- klebt werden. Hier reicht es aus, wenn dies durch die Geschäftsstelle oder durch den LPR mittels Stempel bestätigt wird.

     

  5. Brettstärke für den Bruchtest wurde reduziert bzw. eine mindeststärke festgelegt.

     

  6. Die vorbereitungszeiten im Kupbereich entfallen. 1Kup zum 1.Poom/Dan bleibt.

     

  7. Bei Kupprüfungen findet keine Benotung mehr statt. Die einzelnen Prüfungsfächer werden nur noch mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ dokumentiert. Die Prüfungsfächer wurden so angeglichen, alsdass es immer eine ungerade Anzahl ergibt.

     

  8. Überprüfungsprozedere im Kupbereich bleibt wie bisher.

     

  9. Prüfungen (Kup u. Danprüfungen) in einem anderen Landesverband dürfen nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den BPR erfolgen.

     

  10. Sämtliche Voraussetzungen für Danprüfungen vom 4. bis 9.Dan entfallen. Lediglich vom 1. 3.Dan ist ein Danvorbereitungslehrgang Pflicht.

  1. Form in Anwendung mit Partner/n entfällt.

     

  2. Für den 1.Poom/Dan müssen immer 2 Urkunden abgenommen werden
    (DTU + Kukkiwon). Hier kann nicht gewählt werden. Für alle anderen Dan/Poom Graduierungen muß eine DTU-Urkunde abgenommen werden. Zusätzlich kann dann noch eine Kukkiwon-Urkunde beantragt werden.

     

  3. Teilnahme an Kukkiwon-Danprüfungen ausserhalb der DTU bedürfen keiner Genehmigung mehr.

     

  4. Dangraduierungen des Kukkiwon und der ITF werden gegen eine Gebühr von 150.-€ pro Dangrad in den DTU-Ausweis eingetragen. Differenz zwischen DTU-Dangrad u. Kukkiwon Dangrad d.h. hat jemand den 3.Dan DTU u. 5.Dan Kukkiwon u. möchte diesen Dangrad eingetragen haben, werden somit dann 300.-€ fällig. Diese Regulung gilt nicht für Sportler, welche erstmalig in die DTU eintreten. Diese bezahlen nur 150.-€ inkl. DTU-Ausweis

     

    Inhaber eines Poom- oder Dangrades, eines der WTF angeschlossenen nationalen TKD Verbandes oder einer von der DTU anerkannten Taekwondo-Organisation, wird die erwor- bene und nachgewiesene Graduierung durch praktische Überprüfung nach den Regelun- gen dieser Ordnung sowie den nachfolgenden Maßgaben anerkannt.

     

    Die Überprüfung eines anzuerkennenden Dangrades kann nur bei einer regulären Bundes- danprüfung erfolgen. Überprüft werden grundsätzlich 2 frei wählbare Prüfungsfächer. Eine Ausweitung der Überprüfung ist im Zweifelsfall zulässig. Die entsprechende Graduierung wird unter dem Datum der Überprüfung in den DTU-Ausweis eingetragen, ebenso wird eine DTU-Urkunde ausgestellt.

     

    Die Anerkennung bzw. Überprüfung ist schriftlich beim BPR zu beantragen.
    Der Antrag ist von dem Verein zu stellen, für den der Anwärter startberechtigt ist. Die meldeformalitäten entsprechen denen bei Danprüfungen. Das nähere Verfahren legt der BPR fest.

     

    Eine durch Anerkennung oder Überprüfung erfolgreich erworbene Dan-Graduierung darf nur durch den BPR in den DTU-Ausweis eingetragen werden.

     

  5. Kup-Prüfungen können nach 3 Wochen wiederholt werden.

     

  6. Dan-Prüfungen können nach 3 Monaten wiederholt werden.

     

Für Fragen zum neu gestaltetem Prüfungswesen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

 

André Neumann

 

(Referent Prüfungswesen)

 

 

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