Beantragung der Prüferlizenz 2018
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Das nachfolgende Schreiben der DTU enthält wichtige Informationen zur Beantragung der Prüferlizenz 2018.
Zum anl. Antrag gehören Kopien vom DTU-Sportpass und der Trainer- oder Kampfrichterlizenz. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Prüferweiterbildung innerhalb der letzten 24 Monate ist nicht notwendig, da die Teilnehmerlisten der TUH bei der DTU in Kopie vorliegen.
Neu ist eine Ergänzung in der Ordnung zur Vergabe der Prüferlizenz (OVP). Danach müssen die Vereinsmitgliedschaft (Sitz des Vereins) und der Hauptwohnsitz (Meldeadresse) des Antragstellers sich in demselben Bundesland befinden und nachgewiesen werden. Über Ausnahmen entscheidet der DTU-Vizepräsident.
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